Gundermann
Pflanzengeflüster
Der Gundermann (Glechoma hederacea), auch Gundelrebe genannt, war früher ein vielseitig genutztes Wildkraut. Lange bevor Hopfen üblich wurde, spielte er beim Bierbrauen eine wichtige Rolle: Als sogenanntes „Bierkraut“ sorgte er mit seinen Bitterstoffen für Haltbarkeit und ein würzig-herbes Aroma – daher auch alte Namen wie „Gartenhopfen“ oder „Erdhopfen“. Erst mit dem Reinheitsgebot von 1516 verschwand das Wildkraut aus dem Bier.
Auch in der Käseherstellung fand er Verwendung: Seine Inhaltsstoffe konnten Milch zum Gerinnen bringen und dienten so als pflanzlicher Ersatz für tierisches Lab.
Der Gundermann ist ein häufig anzutreffender Frühlingsblüher. Er hat eine lange Tradition als würzende Zutat. Alte Namen wie Soldatenpetersilie oder Suppenkraut weisen darauf hin. Er war Bestandteil der traditionellen Gründonnerstags-Suppe. Deren Genuss sollte das ganze Jahr über vor Krankheiten bewahren. Ursprünglich stammt die Suppe vermutlich aus vorchristlicher Zeit. In dieser Suppe wurden 9 Frühlingskräuter verarbeitet.
Als Küchen- und Heilkraut wird er wegen seines würzigen Geschmacks (der an Minze, Salbei oder Petersilie erinnert) immer noch gerne in der Küche verwendet.
Botanische Eckdaten
Heilwirkung
Gundelrebenkraut wird volksheilkundlich bei leichten Erkältungen und bei Husten sowie bei Beschwerden im Magen-Darm-Trakt angewendet; äußerlich in Form von Bädern bei Hautkrankheiten. Jedoch als Arzneimittel nicht anerkannt. Von der Anwendung ist abzuraten.
Merkmale
Gefährdungsstufe
* Ungefährdet
Alle Angaben zu Kräutern wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle bereitgestellten Informationen stellen keine medizinische Beratung dar.
GOLDENE REGEL für ALLES: Nur was bekannt ist – wird gegessen! Es gilt die Regel: ein Handstrauß Wildpflanzen pro Person und Tag darf auf öffentlichem Gelände gesammelt werden. Verwenden Sie nur gewaschene Pflanzenteile, die Sie eindeutig bestimmen können – im Zweifel verzichten Sie bitte darauf.
TIPP: Ein Vorteil beim Kauf von Freiverkäuflichen Arzneimitteln aus der Apotheke und dem Facheinzelhandel besteht in der sachkundigen Beratung rund um Ihre Beschwerden.