Artemisia vulgaris Familie: Korbblütler (Asteraceae)

Beifuß

Pflanzengeflüster

Der Römische Beifuß ist Nahrungsquelle für 71 verschiedene Wildbienen. Bekannt auch als pontischer Wermut mildert es den bitteren Geschmack im Absinth ab, für den das Wermutkraut, genannt Artemisia absinthium verantwortlich ist. Der Bestand in Rheinland-Pfalz ist vermutlich ein Relikt aus der Römerzeit, allerdings ist die Pflanze heutzutage dort wieder am Verschwinden.

Botanische Eckdaten

trocken
winterhart bis -34°C
Mittel-, Südost-, Osteuropa, Asien
August - Oktober
sonnige, trockene Offenstellen

Heilwirkung

appetitanregend

Alle bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Wissensvermittlung und stellen keine medizinische Beratung dar.

Merkmale

40 - 60 cm
🌿 (Kraut)
Würzkraut. Römischer Beifuß lässt sich in der Küche als aromatisches, leicht bitteres Gewürz verwenden – allerdings nur, wenn er zum richtigen Zeitpunkt geerntet wird. Ideal ist die Zeit zwischen Juli und Oktober, kurz bevor die Pflanze zu blühen beginnt. Verwendet werden ausschließlich die jungen Triebspitzen und geschlossenen Blütenknospen, da die Blätter mit der Blüte deutlich bitterer werden. In der Küche passt Beifuß besonders gut zu deftigen Speisen. Er wird traditionell zum Würzen von fettreichem Fleisch (z. B. Gans oder Schwein), aber auch für Gemüsegerichte, Eintöpfe oder Füllungen genutzt. Dabei sparsam dosieren, da das Aroma recht kräftig ist. Beifuß sollte sparsam dosiert werden, da er getrocknet sehr intensiv und frisch milder schmeckt. Sein bitteres Aroma passt gut zu Kräutern wie Thymian, Rosmarin, Bohnenkraut sowie zu Knoblauch und Pfeffer. Als Ersatz eignet sich Majoran, der jedoch deutlich milder ist.
Gut zu wissen: Pollen des Küchenkrauts können eine allergische Reaktion hervorrufen.  

Gefährdungsstufe

1 - Vom Aussterben bedroht

Alle Angaben zu Kräutern wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle bereitgestellten Informationen stellen keine medizinische Beratung dar.

GOLDENE REGEL für ALLES: Nur was bekannt ist – wird gegessen! Es gilt die Regel: ein Handstrauß Wildpflanzen pro Person und Tag darf auf öffentlichem Gelände gesammelt werden. Verwenden Sie nur gewaschene Pflanzenteile, die Sie eindeutig bestimmen können – im Zweifel verzichten Sie bitte darauf.

TIPP: Ein Vorteil beim Kauf von Freiverkäuflichen Arzneimitteln aus der Apotheke und dem Facheinzelhandel besteht in der sachkundigen Beratung rund um Ihre Beschwerden.

Schmuckelement